Heilpraktikerleistungen
Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis ist es nun dem Physiotherapeuten möglich, einen Patienten auch ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.
Diese Prüfung hat Andrea Schmidt vorm Gesundheitsamt Düsseldorf im September 2015 mit Erfolg bestanden und im Oktober 2015 die Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie überreicht bekommen.
Aus dem Zweitkontakter Physiotherapeut wird durch den Heilpraktiker ein Erstkontakter.
Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker Fachrichtung Physiotherapie Ihnen als Patient?
Für Sie als Patient bietet sich nun die Möglichkeit, direkt den Weg zu Ihrem Physiotherapeuten des Vertrauens zu gehen. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung (Verordnung) therapieren.
Der sektorale Heilpraktiker hingegen hat nun die Erlaubnis, eigenverantwortlich zu diagnostizieren (eingeschränkt bezogen auf den Bereich der Physiotherapie) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.
Wenn sich aber bei dem Erstgespräch und der Untersuchung herausstellt, das weitere Untersuchungen ( auch zum Abklären der Diagnose) beim Arzt erfolgen müssen, schickt Sie der HP für Physiotherapie doch zum Arzt, um Schaden zu vermeiden. Sie können also ohne Umweg direkt zur physiotherapeutischen Behandlung!
Wer bezahlt die Behandlung?
Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch den behandelnden Arzt. Das heißt, dass Sie die Therapie, die Sie zusammen mit Ihrem Therapeuten auswählen, selbst bezahlen müssen. Für Privatpatienten sollte weiterhin nach wie vor ein Rezept vom Arzt erstellt werden, da nicht sicher ist, ob die privaten Krankenversicherungen eine Rezept vom HP für Physiotherapie anerkennen.
Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich ein weiterer großer Vorteil. Die Rechnung des Heilpraktikers (für die Bekundung erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Ansonsten sollte weiterhin nach wie vor ein Rezept vom Arzt erstellt werden, um sicherzustellen, dass die privaten Krankenversicherungen die Behandlungskosten anerkennen.